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Stallordnung

  1. Unbefugten ist das Betreten der Stallungen, Sattelkammern und sonstigen Nebenräumen nicht gestattet.
  2. Das Betreten und die Benutzung der Reitanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Ruhe und Ordnung im Stall und auf der Reitanlage ist oberstes Gebot.
  4. Jeder Pferdebesitzer ist für einen lückenlosen Impfschutz und eine ausreichende Haftpflichtversicherung seines Pferdes verantwortlich.
  5. Es besteht in den Stallungen, Sattelkammern und Vorratsräumen absolutes Rauchverbot.
  6. Abspritz- und Putzplätze im Stall- und Außenbereich sind nach Benutzung umgehend zu säubern. Das gilt auch für die Waschbecken in den Sattelkammern.
  7. Hufe sind grundsätzlich vor dem Verlassen des Stalles zu säubern, die Stallgasse ist sauber zu hinterlassen.
  8. Die Pferde sollten nicht unbeaufsichtigt in der Stallgasse stehen. Die Stallgasse ist ausschließlich zum Putzen und Satteln der Pferde gedacht.
  9. Für Reitzubehör sind die entsprechenden Schränke und Aufhängungen in den Sattelkammern zu nutzen.
  10. Auf- und Absatteln, sowie Hufe säubern nach dem Reiten hat nicht im Bereich des Vorraumes bei der Sattelkammer zu erfolgen, sondern ausschließlich auf den Putzplätzen oder in der Box.
  11. Einstreuen der Boxen ist ausschließlich Aufgabe des Personals; es ist nicht erlaubt, Einstreu in die Boxen zu verbringen. Sonntags dürfen die Äppel und das Nasse aus der Box entfernt werden. Eine Totalsäuberung der Box ist verboten. Beabsichtigte Wurmkuren u. ä. sind vorher mit dem Reitlehrer abzusprechen.
  12. Selbstständiges Füttern aus Vereinsbeständen ist verboten.
  13. Fahrräder und Mofas dürfen nicht im Stall und/oder im Vorraum  abgestellt werden.
  14. Hunde sind im Stall und auf dem Hof grundsätzlich an der Leine zu führen. Auf den Außenanlagen können sie frei laufen, sofern sie beaufsichtigt werden und den Reitbetrieb nicht stören.
  15. Es ist jeder verpflichtet, eigenen Müll selbst in die entsprechenden Container zu entsorgen. Die bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Mülltrennung sind einzuhalten. Organische Abfälle (Pferdehaare ausgenommen) gehören auf die Miste.
  16. Der Gebrauch von privaten elektrischen Heizgeräten u. ä. in den Stallgebäuden und Vorräumen ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass Strom gespart wird.
  17. Veränderungen an den Einrichtungen (Boxen, Sattelkammern etc.) sind nur in Absprache mit dem Vorstand gestattet.
  18. Stallruhezeiten ergeben sich entsprechend der bestehenden Reit- und Hallenordnung.

Der Vorstand